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1. Allgemeines

Der gemeinsame Binnenmarkt in Europa kann in vielen Bereichen des technischen Wirtschaftslebens nur durch die Harmonisierung der technischen Regeln in Europa für Produkte verwirklicht werden. Dies gilt auch für das Bauwesen und die Bauprodukte.

Von diesen technischen Regeln sind nicht nur die Bauprodukte direkt betroffen, vielmehr stellen diese technischen Regeln auch die Randbedingungen und Vorgaben für die Planung, Ausschreibung, Ausführung und Abrechnung der Bauleistungen dar, die mit der Harmonisierung europaweit einheitlich gelten und damit auch die Dienstleistungen zur Vorbereitung (Planung und Ausschreibung) der Bauleistungen einschließlich der Ausführung grenzüberschreitend ermöglichen.

Für das Bauwesen sind folgende Richtlinien der EG von besonderer Bedeutung,

  • die Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (89/106/EWG), geändert durch die Richtlinie 93/68/EWG des Rates vom 22. Juli 1993, die "Bauproduktenrichtlinie" (BPR) (in Deutschland durch das Bauproduktengesetz und die Landesbauordnungen der Länder umgesetzt), eine Richtlinie des "Neuen Ansatzes", in der sechs wesentliche öffentlich-rechtliche Anforderungen an Bauwerke genannt sind, deren Erfüllung mit den CE-gekennzeichneten Bauprodukten bei sachgemäßer Anwendung erfolgt, und
  • die Richtlinien für das öffentliche Beschaffungswesen, hier
    o die Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge und
    o die Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste.

Ergänzt werden diese Richtlinien durch die Verordnung (EG) Nr. 1177/2009 der Kommission vom 30. November 2009.

In Deutschland werden diese Richtlinien zum Teil durch die VOB/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen") umgesetzt.

Zu allen Bauleistungen, die nicht ausschließlich mit privaten Mitteln finanziert sind, sind die zugehörigen Leistungsbeschreibungen unter Verwendung Technischer Spezifikationen aufzustellen, zu denen in erster Linie die Europäischen Normen zählen.

2. Europäische Normen für Bauprodukte

Die Erarbeitung Europäischer Normen erfolgt für das Bauwesen durch die europäische Normungsorganisation CEN (Comité Européen de Normalisation) mit Sitz in Brüssel, deren Mitglieder (zur Zeit 31) die Normungsorganisationen der 27 Mitgliedstaaten der EU (für Deutschland: DIN Deutsches Institut für Normung e.V.) und der EFTA (Europäische Freihandelszone) sind.

Seit mehr als zwanzig Jahren arbeiten diverse Technische Komitees des CEN (CEN/TC), deren Arbeit jeweils von nationalen "Spiegelausschüssen" begleitet wird, an der Erstellung Europäischer Normen für Bauprodukte. Die Arbeiten, die zunächst meist ohne Aufträge (Mandate) der Europäischen Kommission begannen, sind nach der Verabschiedung der Bauproduktenrichtlinie (BPR), am 21. Dezember 1988, zu einem großen Teil mandatiert worden, mit dem Ziel, sogenannte harmonisierte Bauproduktnormen zu schaffen, die die Grundlage der CE-Kennzeichnung für Bauprodukte bilden. Mit dieser CE-Kennzeichnung wird das Inverkehrbringen der Bauprodukte im Europäischen Wirtschaftsraum ohne weitere Maßnahmen ermöglicht. Die Festlegungen für die Anwendung der Bauprodukte im Bauwerk - z.B. der Autobahn - unterliegen aber nach wie vor den nationalen öffentlich-rechtlichen Stellen.

Bisher geltende nationale Normen des Holz- und Bautenschutzes werden zunehmend durch neue Europäische Normen abgelöst, denn die Geschäftsordnung des CEN sieht vor, dass die nationalen Normen der CEN-Mitglieder, nach vorgegebenen Fristen zurückzuziehen sind, wenn entsprechende Europäische Normen veröffentlicht wurden. Damit entsteht ein besonderer Informationsbedarf für die Anwender von Normen, da die neuen Europäischen Normen eine Benummerung haben, die, abgesehen von zufälligen Übereinstimmungen, nie mit der bisherigen Nummer der jeweiligen DIN-Norm übereinstimmt.

Die CEN-Mitglieder übernehmen jeweils die Nummer der EN-Norm und fügen ihre nationale Bezeichnung für ihre Normen hinzu. So wird z.B. die EN 13043 national in Deutschland vom DIN als DIN EN 13043, von AFNOR, der französischen Normungsorganisation, als NF EN 13043 und von BSI, der Normungsorganisation des Vereinigten Königreiches, als BS EN 13043 veröffentlicht. Die Europäischen Normen an sich, z.B. EN 13043, werden als solche nicht veröffentlicht.

3. Inhalte des Online-Dienstes

Die vorliegende Sammlung von Normen soll Anwendern das national für den Bereich Holz- und Bautenschutz geltende Normenwerk einschließlich der aus der europäischen Normungsarbeit national übernommenen Arbeitsergebnisse zur Verfügung stellen.

Zugleich wird im Onlinedienst über die vierteljährlich erfolgenden Aktualisierungen der Inhalte informiert. Eine Übersicht der zurückgezogenen Dokumente ist ebenfalls vorhanden, die weiterhin eingesehen werden können.